Hörige

Hörige
hören:
Das gemeingerm. Verb mhd. hœ̄ren, ahd. hōran, hōr‹r›en, got. hausjan, engl. to hear, schwed. höra gehört mit verwandten Wörtern in anderen idg. Sprachen, vgl. z. B. lat. cavere »sich in Acht nehmen« ( Kaution) und griech. akoúein »hören; gehorchen« ( akustisch), zu der idg. Wurzel *keu‹s›- »auf etwas achten, merken, bemerken, hören, sehen«. Eine mit s- anlautende Wurzelform *skeu- liegt vermutlich der Wortgruppe von schauen zugrunde. – Das Verb »hören« wird wie das weitergebildete horchen auch im Sinne von »auf etwas hören, einem Rat oder einer Aufforderung nachkommen« gebraucht, beachte auch die Adjektivbildung gehorsam. Die ge-Bildung gehören (dazu »gehörig«) hat sich in der Bedeutung vom einfachen Verb gelöst. Eine ähnliche Bedeutungsgeschichte wie »gehören« hat das im Nhd. untergegangene Verb »behören«, zu dem sich die Substantivbildungen Behörde und Zubehör stellen.
Auch in der Zusammensetzung aufhören (spätmhd. ūfhœ̄ren) ist die Bedeutung des einfachen Verbs völlig verblasst. Die Bedeutung »beenden, einstellen, nachlassen« hat sich wohl aus »aufhorchend von etwas ablassen« entwickelt. – Enger an das Simplex schließen sich an erhören (mhd. erhœ̄ren »hören, wahrnehmen; anhören, anhörend erfüllen«), dazu unerhört (spätmhd. unerhōrt; eigentlich »nie gehört, beispiellos«), überhören (mhd. überhœ̄ren »aufsagen lassen, lesen lassen, befragen; nicht hören; nicht befolgen«), verhören (mhd. verhœ̄ren »hören, anhören, vernehmen, prüfen; erhören; überhören«), dazu Verhör (mhd. verhœ̄re »Vernehmung, Befragung«). Abl.: Hörer (mhd. hœ̄rer, hœ̄ræ̅re »Zuhörer«; heute wird Hörer auch im Sinne von »Telefonhörer« gebraucht); hörig (mhd. hœ̄rec »hörend auf, folgsam; leibeigen«), substantiviert Hörige; Gehör (mhd. gehœ̄r‹d›e »das Hören; der Gehörsinn«). Zus.: Hörensagen (15. Jh.; aus der Verbindung »ich habe es hören sagen« hervorgegangen); Hörrohr (18. Jh.); Hörsaal (18. Jh.).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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